
Förderprogramm Erdgas-Wäschetrockner
Sparsam in jeder Beziehung
Jeder dritte Haushalt in Deutschland besitzt heute einen Wäschetrockner. Die Vorteile des maschinellen Wäsche trocknens liegen auf der Hand:
Der Erdgas-Wäschetrockner zeichnet sich durch fortschrittliche Technik, hohe Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit aus. Wäsche trocknen mit Erdgas funktioniert wie mit einem herkömmlichen Gerät, allerdings mit dem entscheidenden Unterschied, das ca. 43% weniger Energie benötigt wird. Somit sparen Sie nicht nur bares Geld! Ein Erdgas-Wäschetrockner hat im Vergleich zu einem Elektro-Trockner fast 48% weniger CO2-Emissionen und trocknet ca. 40% schneller.
- unabhängig von Wetter und Jahreszeit
- kein Transport der Wäsche zum Trockenplatz
- kein Auf- und Abhängen der Wäsche
- schonendes, fasergerechtes Trocknen der Wäsche in kurzer Zeit
- weniger Bügelwäsche
- geringe Stellfläche für das Gerät
Die Vorteile eines Erdgas-Wäschetrockners auf einen Blick:
- Sie benötigen ca. 43% weniger Energie
- 40% schnellere Trockenzeit
- 48% weniger CO2-Emissionen
- Insgesamt fast über 60% weniger Betriebskosten
Voraussetzungen für die Förderung:
- Das Gaswerk Bad Sooden-Allendorf GmbH fördert die Anschaffung von Erdgas-Wäschetrocknern.
- Sie als Antragsteller haben bereits einen Erdgasliefervertrag über eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr mit der Gaswerk Bad Sooden-Allendorf GmbH oder schließen einen entsprechenden neuen Vertrag ab.
- Die Förderung beträgt 100 Euro pro Gerät.
- Gefördert wird ein Gerät pro abgeschlossener Wohneinheit mit Erdgasliefervertrag.
- Der Erdgas-Wäschetrockner muss das Energielabel A haben.
- Mit der Unterschrift auf dem Förderantrag werden die Voraussetzungen anerkannt.
- Antrags- und Rechnungsdatum müssen in dem aktuellen Förderzeitraum liegen. Förderantrag und eine Kopie der Rechnung müssen zusammen eingereicht werden.
- Der Antrag und die Kaufrechnung (mit ausgewiesener MwSt.) müssen bis spätestens 31.12.2013 (Eingang beim Gaswerk Bad Sooden-Allendorf) vorliegen.
- Das Förderbudget ist begrenzt.
- Förderzeitraum: 01.01. bis 31.12.2013.