Allgemeine Preise und Bedingungen
der Grundversorgung mit Elektrizität

Allgemeine Preise und Bedingungen der Grundversorgung mit
Elektrizität nach § 36 EnWG sowie Allgemeine Preise und Bedingungen
der Ersatzversorgung mit Elektrizität nach § 38 EnWG


Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

am 13. Juli 2005 ist das zweite Gesetz zur Neuregulierung des Energiewirtschaftsrechts in Kraft getreten.

Gemäß § 118 Abs. 3 EnWG sind die Stadtwerke Bad Sooden-Allendorf Grundversorger für Haushaltskunden im Sinne des § 36 Abs. 2 EnWG für die Versorgung mit Elektrizität im Netzgebiet der Stadt Bad Sooden-Allendorf.

Aus diesem Grund geben wir bekannt, dass sowohl für die Grund- als auch für die Ersatzversorgung die bereits bekannt gemachten Allgemeinen Bedingungen der Stadtwerke Bad Sooden-Allendorf sowie die AVBEltV gelten. Die heute gültigen Tarifpreise und Versorgungsbedingungen gelten bis auf weiteres unverändert weiter.

Nähere Informationen zu unseren Allgemeinen Preisen und Bedingungen erhalten Sie auf Wunsch gerne bei unserem Kundenzentrum, Tel.: 05652 9585-64 oder hier unter "Strom".