Energiedienstleistungsgesetz

 

Wir verweisen zum Thema Energieeffizienz gemäß der Informationspflicht nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) auf die Liste der Anbieter von Energiedienstleistungen, Energieaudits und Energieeffizienzmaßnahmen bei der Bundesstelle für Energieeffizienz BfEE unter (www.bfee-online.de) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA sowie deren Berichte nach § 6 Abs. 1 EDL-G.

 

Weitere Energieeffizienz-Informationen gemäß § 4 Abs. 2 EDL-G erhalten Sie auch bei der Deutschen Energieagentur (dena) www.dena.de und dem Bundesverband der Verbrauchszentralen www.vzbv.de.

 

Zudem unterstützt der BDEW gemeinsam unter anderem mit der HEA-Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e.V. und der Energieagentur Nordrhein-Westfalen eine Internetseite mit Informationen und weiteren Service- und Energiesparangeboten unter www.ganz-einfach-energiesparen.de.